VEREIN BERLINER NACHBARSCHAFTSHILFE  VBN

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BEZIRK MITTE  - MIETERGEMEINSCHAFT - WALDSTRASSE

 

Unser Verein befindet sich in Gründung

Große Anfrage an die BVV Berlin - Mitte zum Thema: „Haus der Weisheit“ in Berlin-Moabit

 

Die Anfrage wurde vom Fraktionsvorsitzenden der CDU der Bezirksverordnetenversammlung Thorsten Reschke

eingebracht. Die Antwort wurde in schriftlicher Form vom Baustadtrat des Bezirks Berlin-Mitte Ephraim Gothe (SPD)

gegeben.

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der deutsch-arabische Kulturverein „Haus der Weisheit“ seit rund zwei

Jahren in der Moabiter Turmstraße eine Moschee betreibt und sich aus der Nutzung der Räumlichkeiten

durch den Verein inzwischen ein Nachbarschaftsstreit entwickelt hat?

 

Antwort: Ja, die Nutzung ist dem Bezirksamt bekannt. Für die Nutzung liegt eine Baugenehmigung vom 06.10.2005

vor. Von einem Nachbarschaftsstreit ist dem Bezirksamt nichts bekannt.


2. Zur Entstehung dieses Nachbarschaftsstreits fragen wir:

 

a) War dem Bezirksamt bekannt, dass die Erteilung einer Baugenehmigung für die Bebauung des Parkplatzes

    an der Turmstraße (zwischen Beusselstraße und Waldstraße) den bisherigen Haupteingang zu den Räumen

    des Vereins „Haus der Weisheit“ unbenutzbar macht?

 

Antwort: Der Parkplatz auf dem Grundstück Turmstr. 59 ist ein eigenständiges Grundstück und ist mit dem Grundstück

Turmstr. 57/58 nicht verbunden. Die Grundstücke Turmstr. 57/58 und Waldstr. 57 sind mit einer Vereinigungsbaulast

(Anmerkung: Wegerecht). Daher gelten sie bauordnungsrechtlich als ein Grundstück.

 

b) Insbesondere fragen wir: war der Verein „Haus der Weisheit“ bei der Erteilung der Baugenehmigung für die

    Bebauung des Parkplatzes an der Turmstraße involviert worden?

 

Antwort: Nein der Verein war nicht involviert, da dies für das Genehmigungsverfahren nicht erforderlich war.

 

3. Zum Gegenstand des Nachbarschaftsstreits fragen wir:

 

a) Ist es grundsätzlich möglich, dem Mieter einer Immobilie Wegerechte
    eines früheren Mieters zu übertragen bzw. zur Nutzung zu überlassen, obwohl Sinn und Zweck der früheren

    Wegerechte (z.B. Anfahrt für Geldtransporter und/oder BSR) nicht mehr mit der aktuellen Sachlage

    übereinstimmen?

 

Antwort: Bauordnungsrechtlich gelten die Grundstücke Turmstr. 57/58 und Waldstr. 57 als ein Grundstück.

Dies gilt unabhängig vom jeweiligen Mieter.

 

b) Teilt das Bezirksamt unsere Auffassung, dass das (nächtliche) Schließen von Hoftoren maßgeblich zur

    Erhöhung der  Sicherheit in Häusern beiträgt?

 

Antwort: Öffentlich-rechtlich gibt es keine Anforderungen, ein Tor zu schließen.


4. Zur Nutzung der angemieteten Räume durch den Verein „Haus der Weisheit“ fragen wir:

 

a) Bestehen für die Nutzung der Vereinsräumlichkeiten in der Turmstraße erteilte Auflagen, um z.B. den

    Brandschutz, Sanitäreinrichtungen und Fluchtwege zu gewährleisten - sind diese Auflagen erfüllt worden

    und wird die Einhaltung der Auflagen durch das Bezirksamt kontrolliert?

 

Antwort: Die Baugenehmigung ist mit Auflagen versehen worden. Eine Bauzustandsbesichtigung hierzu wird in Kürze erfolgen.

b) Ist die Nutzung der angemieteten Vereinsräume, z.B. als Moscheeraum, mit einer Teilnehmerzahl von bis

    zu 400 Personen grundsätzlich möglich und bedarf dazu es einer Anmeldung und/oder Genehmigung

    durch das Amt?

 

Antwort: Die Anzahl der gleichzeitigen Nutzer der Andachtsräume wurde mit ca. 50 Personen angegeben. Von einer größeren Personenzahl ist nichts bekannt.

 

c) Insbesondere fragen wir: wie viele Personen können die Räumlichkeiten des Vereins gleichzeitig nutzen?

Antwort: Die Andachträume betragen 189 m2, daher ist von einer maximalen Personenzahl von ca. 90 auszugehen.


5. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Nachbarschaftsstreit zwischen dem Verein „Haus der Weisheit“

(mit Sitz in der Turmstraße) und angrenzenden Nachbarn (insbesondere aus der  Waldstraße) mit schwerwiegenden Lärmbelästigungen und Störungen der Nachtruhe einhergeht?

 

Antwort: Nein.

 

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Moscheebetrieb Waldstraße 57: Moabit:  Lärmbelästigunngen - Ordnungswidrigkeiten

 

in der Anlage erhalten Sie die Antwort auf die in der BVV gestellten "Großen Anfrage" von Thorsten Reschke,

Vorsitzender der BVV-Fraktion im Bezirk Berlin-Mitte.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Nachdem sich die Situation mittlerweile in der Weise verschärft hat, daß insbesondere nachts dasTor zur Durchfahrt in

geöffnetem Zustand umgeschlossen wird, sodaß es nicht mehr zugehen kann und jedesmal laut gegen den Torrahmen

knallt, wird unsere Nachtruhe immer wieder unterbrochen.

Und weil meine höflichen Versuche, mit Hajjir die Dinge zu besprechen und damit bessere nachbarschaftliche

Beziehungen zu erreichen, überhaupt nichts brachten, kann ich nicht mehr an Einsicht und Bereitschaft zur Abhilfe bei

der Gegenseite glauben.

Aus der angefügten Datei ist zu ersehen, daß bei den Freitagsgebeten höchstens 90 Personen in den

Vereinsräumlichkeiten zugelassen sind - und keine 400.

 

Sofern die BERLINER ABENDSCHAU über die Angelegenheit berichten möchte, schlage ich vor, daß auf dieser

Mieterversammlung Aufzeichnungen gemacht werden, um in einem kurzen Zusammenschnitt darzustellen, welche

Probleme es genau gibt. In einem Punkt ist die Antwort des Baustadtrats Ephraim Gothe (SPD) auf unsere

BVV-Anfrage zwar korrekt, aber leider auch leicht falsch zu interpretieren:

 

Er führt aus, daß im Zusammenhang mit dem Schließen einer Toreinfahrt keine öffentlich-rechtlichen Anforderungen

bestehen - womit er richtig liegt. Als seinerzeit das Wegerecht vereinbart wurde, hat die Hausverwaltung, in deren

Räumlichkeiten Hajjir seinen Verein etabliert hat, von sich aus das Durchfahrtstor eingebaut. War auch so notwendig,

weil unsere Tiefgarage kein eigenes Tor hat und somit für die dort abgestellten Fahrzeuge Gefahr von Beschädigung

oder Diebstahl besteht. Ein Kfz-Kennzeichen wurde inzwischen bereits gestohlen, weil "HdW.e.V." sich nicht an diese

Regelungen hält. Dies kann m.E. jedoch auf dem Klagewege erzwungen werden.

 

Nach meiner Erkenntnis hat der Verein den Moscheebetrieb klammheimlich eingerichtet, weil er für das Betreiben

einer Moschee in einem dicht besiedelten Wohngebiet niemals eine Erlaubnis bekommen hätte. Beim Registergericht

werde ich mich daher sachkundig machen, was die Vereinssatzung im Paragraph "Vereinzweck" hierzu aussagt.

Gleichzeitig wird von mir erkundet, ob der Verein sich überhaupt an das Vereinsrecht hält und z.B. regelmäßige

Mitgliederversammlungen abhält und im Zweijahresturnus Vorstandswahlen durchführt. Und schließlich ist noch über

die Steuernummer beim zuständigen Finanzamt festzustellen, ob überhaupt Körperschaftssteuer entrichtet wird.

Vor Zeugen hat ein Vereinsmitglied wörtlich bekundet: "Deutsche Gesetze interessieren uns nicht."

 

Dem Manne kann (und soll!) geholfen werden ...

Wie aus der Antwort des Baustadtrats ersichtlich, sind beim Moscheebetrieb nur 90 Personen zugelassen. Fakt ist

jedoch, daß sich bei den Freitagsgebeten bis zu 400 Personen "gegenseitig auf die Füße treten". Während des

Unterrichts  (Koranschule) und bei anderen Veranstaltungen mit Kindern, welche an den Samstagen und Sonntagen

stattfinden, sind die Räume ebenfalls völlig überfüllt. Man kann ruhig sagen:

 

"Die werden da hineingequetscht wie Heringe in eine Tonne."

 

Hier habe ich festzustellen, ob man ggf. nicht die Polizei holen und die Entfernung der Personen veranlassen kann.

Dies allerdings als letztes Druckmittel, wenn der Verein sich weiterhin so verhält, daß er für die Nachbarschaft

unzumutbar ist! Ansprechpartner ist in diesem Falle Herr Strehlow, Ordnungsamtsleiter. Bei der Versammlung am

22.06.2007 ist die Vorlage der Texte "Große Anfrage" und die darauf erteilte Antwort der erste Tagesordnungspunkt

nach der Begrüßung. Anschließend werde ich meine Vorschläge in Richtung Registergericht und Finanzamt machen

und dann genau das tun, wozu die Versammlung mich per Abstimmung beauftragt. Erstmalig werden auch die Mieter

der benachbarten Häuser zu diesem Treffen eingeladen, weil ich mehrfach darum gebeten wurde, diese Häuser in

die Mietergemeinschaft mit einzubeziehen. Hajjir hat ein Rundschreiben an die Mieter der Häuser Waldstraße 56 bis

einschl. 58 verteilt. Unter der Überschrift "Friedlich miteinander reden und leben - Gutes voneinander erfahren und

lernen!" bittet der Verein für unser Verständnis (für den nun schon zwei Jahre von ihm ausgehenden Terror!!!) und

um unsere Unterszützung, daß der Verein seine integrative und friedlichen Aktivitäten im Sinne einer guten

Nachbarschaft durchführen (uns weiterhin terrorisieren!!!) kann.

 

Gleichzeitig lädt er uns (seine Opfer!!!) jeden Freitag von 15:00 bis 18:00 Uhr zu Kaffee, Tee und Kuchen ein.

Daß diese Einladung kaum wahrgenommen wird, ist voraussehbar und wohl auch verständlich. Mit Tätlichkeiten,

Beleidigungen und Bedrohungen haben Vereinsmitglieder und auch Moscheebesucher die Atmosphäre inzwischen

so gründlich vergiftet, daß kein normal denkender Mensch mehr bereit sein kann, mit denen überhaupt noch zu

verhandeln. Mir persönlich wurde von der Mietergemeinschaft vor etwa einem Monat aufgetragen, mit Hajjir die

anstehenden Probleme zu besprechen. Ich habe mich dazu überwunden, obwohl es mir völlig klar war, daß der

Mann die personifizierte Uneinsichtigkeit ist. Er heuchelt(e) Verständnis und macht Versprechungen, aber es

kommt(kam) absolut nichts dabei heraus. Ein weiteres Gespräch mit ihm wird es daher mit mir nicht mehr geben.

Ich bin weder Rassist (mit genau diesem Begriff hat mich Hajjir beleidigt, mehrmals fotografiert und bedroht), noch

kann man mir Fremdenhaß oder schlimmeres unterstellen. Daß es aber in einem Kiez mit sehr hohem

Ausländeranteil entsprechende Probleme gibt, ist mir klar.

Allem Anschein nach bemühen sich diese Herrschaften überwiegend absolut nicht um eine Eingliederung in unsere

Gesellschaft, sondern sie sind zum Teil bodenlos unverschämt, überheblich und gelegentlich auch schon mal

gewaltbereit. Die Entwicklung geht genau in dieser Richtung weiter. Wer sich nicht dagegen mit allen ihm zur

Verfügung stehenden legalen Mitteln zur Wehr setzt, handelt falsch. Wer möchte unter diesen Umständen noch

behaupten, daß die "Moschee in Moabit" nicht eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ist und daß die

Gründung unserer Mietergemeinschaft sowie der Appell an die Politik richtig waren?!

 

Beachten Sie bitte auch den sicherheitspolitischen Aspekt:

 

1. Auf Antrag des Berliner Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) sollte der Immam eben dieser Moschee als

Haßprediger aufgefordert werden, das Land zu verlassen. Die Abschiebung unterblieb, weil das LfV seinen

Informanten nicht benennen konnte.

 

2. Der Verein nennt sich "Haus der Weisheit - Darul Hekma". Eine Universität mit gleichem Namen hat es gegeben,

als der Kalif Harun al-Raschid (geboren 763 oder 766, gestorben 809 n.Chr.) von 786 bis zu seinem Tod

Abbasiden-Kalif war. Die Hauptstadt, von der aus al-Raschid sein Reich regierte, hieß schon damals Bagdad.

Dieser Kalif wurde später in den Erzählungen "1000 und eine Nacht" volkstümlich idealisiert. 539 v.Chr.eroberten

die Perser das Gebiet. 750 n.Chr. machten die Abbasiden-Kalifen das Land zur Zentralprovinz des Islamischen

Reiches. 1534 von den Türken erobert, wurde das Land 1921 britisches Mandatsgebiet und 1930 der Staat Irak

mit der Hauptstadt Bagdad. Nachdem dort 1958 die Monarchie abgeschaft wurde, führten die Autonomie-

bestrebungen der nichtarabischen Kurden zu schweren Kämpfen mit der Zentralregierung.

 

3. Über die heutigen Verhältnisse im früheren "Zweistromland" zwischen Euphrat und Tigris ist nur anzumerken,

daß es als eine Wiege des Internationalen Terrorismus zu werten ist und über ein übermäßig großes Potential von

gewaltbereiten Islamisten und Selbstmordattentätern verfügt.

 

4. Ob diese Zusammenhänge bei der Namensgebung des Vereins "HdW e.V." eine Rolle spielten, ist unklar.

Aber weil Moscheen nicht nur von harmlosen Muslimen zum Gebet aufgesucht werden, sondern genau so als mögliche Terroristentreffs gewertet und dementsprechend observiert werden, sind solche "Nachbarn" nicht unbedingt erwünscht.

Erst recht nicht, wenn schon der Vereinsname Bezug zum internationalen Terrorismus aufweist.

 

5. Als vor ca. zwei Jahren der Moscheebetrieb eröffnet wurde, erschien zu den ersten acht Freitagsgebeten der

lybische Botschafter samt Leibwächtern. Der hat somit die Sache erst richtig "angeschoben" und man muß sich

fragen, welches Interesse ausgerechnet das Land Lybien an dieser klammheimlich installierten Moschee haben

könnte.

 

Die hier (schon vorher) ansässigen deutschen Bewohner sind gegenüber solchen neuen "Nachbarn" skeptisch und

haben schon deshalb kein Verständnis dafür, wenn diese Leute auch noch Probleme verursachen, welche ein

vernünftiges bzw. tragbares "Miteinander" ausschließen. Wenn insbesondere die Lärmbelästigungen weiterhin

unsere Lebens- und Wohnqualität schwer beeinträchtigen, dient dies absolut nicht der Integration ausländischer

Mitbürger, sondern fördert das, was uns jetzt noch zu Unrecht angelastet wird: Rassismus und Fremdenhaß.